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Als Student ins Ausland Ein Auslandsstudium hat viele Vorteile. Doch was ist, wenn man im fremden Land mal zum Arzt oder ins Krankenhaus muss? Studium mit ErasmusAls Erasmus-Student bleiben Sie auch während Ihrer Zeit im Ausland in ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es gibt also keinen Anlass, sich im Land Ihrer Partneruniversität (z. B. in Spanien) zu versichern. Denn Sie sind in diesem Fall weiter an einer deutschen Universität eingeschrieben und studieren – meist für ein oder zwei Semester – an einer Partneruniversität im EU-Ausland. Danach geht es wieder zurück in die alte Heimat und Sie setzen Ihr Studium an einer deutschen Hochschule fort. Einzige Umstellung: Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes haben Sie nur Anspruch auf die Leistungen, wie sie gesetzlich Versicherten im Land Ihrer Partneruniversität zustehen. Dies kann zur Folge haben, dass Ihnen nicht alle Leistungen zur Verfügung stehen wie Sie es aus Deutschland gewohnt sind. Je nach Land und nationaler Bestimmung können also erhebliche Leistungsunterschiede bestehen. Ambulante Behandlungen sind aber in jedem Falle ohne vorherige Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse möglich. Dies gilt auch für stationäre Behandlungen im Notfall. Nicht ganz einfach ist jedoch die Erstattung der Kosten. Die Einzelheiten zu diesen Themen finden Sie hier. Erkundigen Sie sich deshalb nach den Möglichkeiten, eine private (Zusatz-) Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt im EU-Ausland abzuschließen. Komplizierter kann es werden, wenn Sie als deutscher Versicherter „auf eigene Faust“ – also außerhalb von Partnerprogrammen wie Erasmus - ein komplettes Studium („Vollstudium“) im EU-Ausland aufnehmen oder Ihr Studium - etwa nach einem Erasmus-Jahr - dort fortführen. In diesen Fällen kann es passieren, dass Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland herausfallen und Sie sich in dem Land versichern müssen, wo Sie fortan an einer Hochschule eingeschrieben sind und folglich auch Ihren Lebensmittelpunkt haben. Ein Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Deutschland beibehalten und regelmäßig zur Uni ins EU-Ausland pendeln. Verlagern Sie ihren Wohnsitz ins EU-Studienland, ist der Verbleib in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur noch schwer möglich. In diesem Falle müssten Sie Ihrer Kasse nachweisen können, dass der eigene Lebensmittelpunkt trotzdem in Deutschland besteht (z.B. ständige Wochenendaufenthalte bzw. vollständiges Verbringen der Semesterferien bei den Eltern). Informieren Sie sich im Vorhinein bei Ihrer Krankenkasse, wie dies in Ihrem persönlichen Fall geklärt wird. Sollten Sie trotz Vollstudiums o. Ä. im EU-Ausland in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben können, gelten die gleichen Regelungen und Tipps wie für Erasmus-Studenten. Sie machen ein Praktikum, Au-Pair oder FSJ im EU-Ausland? Ihr Krankenversicherungsschutz hängt von der Bezahlung ab. Je nach Ihrem Status, Zeitpunkt und Dauer Ihres Arbeitseinsatzes darf ihr Lohn eine Höchstgrenze nicht überschreiten, um in der deutschen Krankenversicherung verbleiben zu können. Überschreitet die Bezahlung diese Grenze, fallen Sie aus der Familien- oder Pflichtversicherung der deutschen Krankenversicherung heraus. Dann können Sie sich zwar immer noch freiwillig versichern, aber dies gilt es zu vermeiden. Es kann sein, dass Sie im Praktikumsland nach den dortigen Bestimmungen in der örtlichen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein müssen. In diesem Fall würden Sie aus der deutschen gesetzlichen Krankenkasse herausfallen. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei der Krankenkasse im Praktikumsland nach den jeweiligen Verdiensthöchstgrenzen. Diese können höher oder niedriger als in Deutschland sein. Als Schüler können Sie häufig über Ihre Eltern familienversichert bleiben. Damit dies auch während Ihres gesamten Auslandseinsatzes möglich ist, gilt Folgendes zu beachten: Wenn Ihr Praktikum vergütet wird, dürfen Sie aktuell nicht mehr als 400 € im Monat verdienen. Als Student sind Sie entweder familienversichert oder durch eine „eigene“ Studentenversicherung abgesichert. Damit Sie weiter in Ihrer Krankenversicherung verbleiben, ist zu beachten: Sie müssen während des gesamten Praktikumszeitraums an Ihrer deutschen Uni immatrikuliert bleiben. Ob Sie Ihren Wohnort während des Praktikums ins EU-Ausland verlegen oder nicht, ist dabei unerheblich. Falls Sie familienversichert sind und das Praktikum während des Semesters stattfindet, darf die monatliche Bezahlung nicht 375 € überschreiten, bei einem Minijob darf sie höchstens 400 € im Monat betragen. Findet das Praktikum während der Semesterferien statt und dauert längstens zwei Monate, gelten keine Höchstgrenzen. Bei einem freiwilligen Praktikum oder Minijob im EU-Ausland sind Sie - auch bei Arbeitslosigkeit - normalerweise in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse entweder familienversichert oder über die Agentur für Arbeit weiterhin pflichtversichert. Falls dies nicht gehen sollte, können Sie sich ggf. freiwillig gesetzlich versichern – die Arbeitsagentur oder Ihre Krankenkasse würde Sie in diesem Fall beraten. Damit Sie Ihren Versicherungsstatus nicht verlieren, gilt Folgendes: Die Bezahlung für Ihr Praktikum darf nicht über 400 € im Monat liegen Freiwilliges soziales Jahr in Europa Bei einem „Freiwilligen Sozialen Jahr“ (FSJ) sind Sie in aller Regel in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, da dieTrägerorganisation die Kosten der Krankenversicherung übernimmt. Häufig schließt sie außerdem eine zusätzliche private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Aufenthalt im EU-Ausland ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und der Trägerorganisation. Au-Pair im EU-Ausland Wenn Sie nicht länger als ein Jahr als Au-pair im EU-Ausland bleiben und weiterhin Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, können Sie während dieser Zeit in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bleiben. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Damit dieser Versicherungsschutz bestehen bleibt, dürfen Sie als Au Pair nicht mehr als 365 € im Monat verdienen. Generell gilt: Sofern Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben können, haben Sie im EU-Ausland Anspruch auf dieselbe medizinische Versorgung wie Einheimische des Ziellandes, die dort gesetzlich versichert sind. Hier können unter Umständen erhebliche Unterschiede zum deutschen Leistungsstandardbestehen. Ohne Probleme möglich sind jedenfalls ambulante Behandlungen: Sie erfordern keine Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Dies gilt auch für stationäre Behandlungen im Notfall. Nicht ganz einfach ist dagegen die Kostenerstattung. Erkundigen Sie sich deshalb nach den Möglichkeiten, eine private (Zusatz) Krankenversicherung abzuschließen. Viele Menschen wohnen in einem anderen EU-Land, arbeiten aber weiterhin in Deutschland. Als Arbeitnehmer ist man stets in dem Land krankenversichert, in dem man seine Berufstätigkeit ausübt. Sie erhalten dort die medizinischen Leistungen, die nach dem nationalen Recht des Arbeitslandes vorgesehen sind. Wenn Sie in einem anderen Land der EU wohnen, haben Sie als Grenzgänger den Vorteil, sich zusätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung des Wohnlandes einschreiben zu können. Hierfür besorgen Sie sich bei ihrer deutschen Krankenkasse das Formular S1, gehen damit zu einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl am Wohnort und schreiben sich dort ein. Sie erhalten dann von ihr ebenfalls eine Krankenversichertenkarte und können vor Ort die medizinische Versorgung nutzen. Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und seinen Arbeitsplatzin einem anderen EU-Land, läuft es ebenfalls ganz einfach: Sie sind im Arbeitsland gesetzlich krankenversichert und erhalten von der dortigen Krankenversicherung eine Krankenversichertenkarte mit der Sie die dortigen Gesundheitsleistungen nutzen können. Gleichzeitig besorgen Sie sich bei ihr das Formular S1, gehen damit zu einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl am Wohnort in Deutschland und schreiben sich dort ein. Sie erhalten dann von ihr ebenfalls eine Krankenversichertenkarte und können vor Ort die medizinische Versorgung nutzen. (责任编辑:) |
